Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) -
„Ferienwohnung Zückner“
Vermieter: Stefan
Zückner, Wernsbach 15, 91166 Georgensgmünd
1. Anreise / Abreise
Die Anreise ist ab 15.00 Uhr und die
Abreise bis spätestens 10.00 Uhr möglich. An- und Abreisezeiten gelten an allen
Wochentagen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 60 Minuten hat die
Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Andere An- und Abreisezeiten
können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am
Anreisetag bis 24.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist
von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der
Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen.
Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete
aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
2. Sonderwünsche und Nebenabreden
sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen
der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
Es handelt sich um eine für Allergiker
geeignete Wohnung. Deshalb sind Haustiere in der Wohnung nicht erlaubt.
Das Rauchen in der Wohnung ist nicht
gestattet. Für die Raucher steht ein Aschenbecher am überdachten Freisitz bereit.
3. Bezahlung
Der Mietvertrag erhält mit der
Bestätigung der Reservierung seine Gültigkeit. Bei Ankunft wird die Zahlung des
kompletten Mietbetrags fällig. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und
berechtigt zur Neuvermietung.
Nebenkosten für PKW - Stellplatz,
Energiekosten, Wasser, Abfall und Endreinigung werden nicht erhoben.
4. Rücktritt
Sie können bis zum Anreisetag vom Vertrag
zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
Eine Ersatzperson, die zu genannten
Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine
schriftliche Benachrichtigung genügt.
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die
gemieteten Sachen (Ferienwohnung, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu
behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden in der Ferienwohnung und
/ oder an dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies
unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte
Mängel und Schäden müssen sofort bei dem Vermieter gemeldet werden, ansonsten
haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln
ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht
unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die
erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung bei dem
Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden
Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner
gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Am Abreisetag sind vom Mieter
persönliche Gegenstände zu entfernen und der Müll ist in die vorgesehenen
Behälter zu entsorgen. Es genügt, wenn das dreckige Geschirr am Abreisetag in
den Geschirrspüler gegeben und dieser eingeschalten wird.
6. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit
einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige
Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle
persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
7. Hausrecht
Bei sofort notwendigen Reparaturen kann
es unerlässlich sein, dass der Vermieter die Ferienwohnung ausnahmsweise ohne
Wissen des Gastes betreten muss.
8. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem
Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt,
durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet.
Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer
Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für
Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist
aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Eine Haftung des Vermieters für die
Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.
Soweit dem Gast ein Stellplatz zur
Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei
Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder
rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt
in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für
persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen
bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
9. Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im
Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung
mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich
Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen
dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch
eine Wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und
rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand
und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.